Körzucht

Körzucht: aus der VK-ZZO
a)

Würfe nach besonders qualifizierten Elterntieren werden als
„KÖRZUCHT“ bezeichnet.

Die Körung wird auf Antrag Hunden erteilt, die neben der
Dauerzuchtzulassung auf drei deutschen VK-Zuchtschauen unter drei
verschiedenen Richtern (deutsche oder ausländische) den Formwert
Vorzüglich (davon mindestens einmal aus einer Erwachsenen-Klasse)
erhalten haben. Dem Antrag ist der Nachweis der Voraussetzung für die
Körung beizufügen. Die Körung wird vom Zuchtbuchführer des VK
durch Eintragung in das Körbuch und Kennzeichnung der Ahnentafel
mit der Körnummer vorgenommen.
Deckrüden, die im Ausland stehen, gelten automatisch als gekört,
wenn sie einen Championtitel oder einen anderen, zur Meldung in die
Siegerklasse berechtigenden Titel führen.

b)

Der VK erklärt es mit seinen Zuchtzielen konform, dass vornehmlich
mit gekörten Elterntieren gezüchtet wird. Entsprechendes Bemühen
der Züchter honoriert er durch einen KÖRZUCHT-Hinweis auf den
Ahnentafeln des Nachwuchses zweier gekörter Elterntiere.